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Keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG für Jasado
Die Website von Jasado richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B), insbesondere Zahnarztpraxen und Dentallabore. Es werden keine Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher im Sinne des § 2 Absatz 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) angeboten. 
Das BFSG, das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, verpflichtet Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen – jedoch ausschließlich im B2C-Bereich. Angebote, die sich ausschließlich an andere Unternehmen (Business-to-Business) richten, fallen nicht unter die gesetzlichen Anforderungen des BFSG2.
Daher besteht für Jasado keine gesetzliche Verpflichtung, die Website barrierefrei zu gestalten. Eine freiwillige Umsetzung einzelner Barrierefreiheitsmaßnahmen bleibt selbstverständlich möglich und kann bei zukünftigen Änderungen der Zielgruppe oder des Angebots erneut geprüft werden.